Diese Europäische Norm spezifiziert die technischen Anforderungen für den Anschluss und den Betrieb von ortsfest errichteten und parallel mit öffentlichen Niederspannungs-Verteilungsnetzen betriebenen Kleinerzeugern und ihrer Schutzeinrichtungen, unabhängig von der verwendeten Primärenergiequelle. Kleinerzeugung umfasst Geräte mit Bemessungsströmen bis maximal 16 A je Phase und Bemessungsspannungen ein- oder mehrphasig 230/400 V oder mehrphasig 230 V (Außenleiterspannung).
Die Europäische Norm bezieht sich insbesondere auf Hausinstallationen.
In einigen Ländern kann der Anwendungsbereich dieser Norm auf Generatoren mit höheren Bemessungs¬strömen ausgedehnt werden, die überwiegend in häuslichen und gewerblichen Anlagen zum Einsatz kommen. Diese Länder sind in Anhang E aufgelistet.
Wenn immer der Geltungsbereich auf Geräte mit Bemessungsströmen größer 16 A je Phase ausgedehnt wird, können weitere Normen zur Anwendung kommen.
Im Mittelpunkt steht die elektrische Netzschnittstelle. Die Norm umfasst deshalb die Anschlussmethode, die Einstellungen und die Anforderungen an den für den Netzanschluss erforderlichen Schutz sowie die Funktion der elektrischen Schnittstelle bei normalen Bedingungen, Notausschaltung, vom Verteilungsnetz entkoppelten Betrieb, Hochfahren der Anlage und Synchronisation mit dem Verteilungsnetz.
Die Anforderungen dieser Europäischen Norm sind nicht dazu bestimmt für sich allein die Personensicherheit von Personal des VNB oder von mit diesem vertraglich verbundenen Dritten sicherzustellen.
Durch diese Europäische Norm soll sichergestellt werden, dass der Kleinerzeuger folgenden Ansprüchen gerecht wird:
- Anforderungen des VNB, z. B. Netzschutz des Verteilungsnetzes;
- Informationen für Elektriker, die innerhalb des Hauses arbeiten;
- Versorgungsqualität.
Folgende Aspekte werden durch den Anwendungsbereich abgedeckt:
- alle Technologien für Kleinerzeuger.
Folgende Anwendungen werden aus dem Anwendungsbereich ausgeschlossen:
- mehrere Einheiten, die zusammen für eine Anlage 16 A übersteigen;
- Verteilung der Einkünfte, Zählung oder andere wirtschaftliche Fragen;
- Erzeuger, die nie an ein Stromversorgungsnetz angeschlossen werden sollen;
- Anforderungen im Zusammenhang mit der Primärenergiequelle, z. B. Fragen hinsichtlich gasbetriebener Erzeugungsanlagen;
- beabsichtigter netzunabhängiger Betrieb.
ANMERKUNG: Falls ein netzunabhängiger Betrieb beabsichtigt ist, muss generell vorab die Zustimmung des VNB ein¬geholt werden; dies ist jedoch außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Norm. Höchstwahrscheinlich könnten zusätzli¬che spezifische Anforderungen zur Anwendung kommen.
Zuständig ist das K 261 "Systemaspekte der elektrischen Energieversorgung" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.